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Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Allgemeines

1.1. Geltungsbereich

1.1.1 Alle auf www.toilettenkabinen.bosse-wc verfügbaren, jetzigen oder zukünftigen Bestellungen, Aufträge und Leistungen (Online-Shopsystem) unterliegen den Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

1.1.2 Unsere Dienstleistungen richten sich sowohl an private, als auch an gewerbliche Kunden.

1.2. Eigentumsvorbehalt

Sämtliche Anlagegüter und Handelswaren bleiben Eigentum der Auftragnehmerin. Bei Kauf/Mietkauf von Anlagegütern und Handelswaren bleiben diese bis zur Vertragserfüllung seitens des Auftraggebers Eigentum der Auftragnehmerin. Die Vertragsgegenstände gelten unabhängig von der Verbindung mit einem Grundstück nicht als dessen wesentliche Bestandteile.

1.3. Gerichtsstand

Als vereinbarter Gerichtsstand für beide Vertragspartner gilt der Sitz der Auftragnehmerin.

2. Vertragsabschluss

2.1 Die dargestellten Leistungsangebote bilden eine Möglichkeit unsere Dienstleistung zahlungspflichtig zu bestellen. Die reine Darstellung verpflichtet zu keiner vertragsrechtlichen Handlung.
2.2 Ein Vertragsabschluss kommt erst dann zustande, wenn der Kunde im letzten Schritt der Bestellung (Checkout) auf „Zahlungspflichtig bestellen“ klickt. Mit der Betätigung dieses Buttons bestätigt der Kunde auch die Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelesen und akzeptiert zu haben.
Vor dieser Aktion kann der Kunde seine personenbezogenen Daten ändern und vom bevorstehenden Vertrag Abstand nehmen.

3. Datenerhebung, Datenspeicherung und Datenverarbeitung im Rahmen des Vertrages

3.1 Der Benutzer kann unsere Dienstleistung nur als „Gast“, bestellen.
3.2 Wir dürfen, die bei der Bestellung vom Kunden uns mitgeteilten Daten (Checkout-Formular), verarbeiten, speichern und aufbewahren, soweit dies zur Ausführung des Vertrages notwendig ist. Eine zweckentfremdete Nutzung/Weitergabe (Für Werbemaßnahmen, zur Marktforschung etc.) ist, ohne die ausdrückliche Zustimmung des Kunden, nicht zulässig.
3.3 Weitere, datenrechtliche Bestimmungen sind unserer Datenschutzerklärung (www.toilettenkabinen.bosse-wc.de/datenschutz) zu entnehmen.

4. Vertragsgegenstand

4.1. Vermietung von mobilen Toiletten und Toilettenwagen
Gegenstand des Vertrages ist die Gestellung von mobilen Toiletten und deren Entsorgung. Die Kabinen werden in funktionsfähigem Zustand geliefert. Der Service wird einmal pro Woche durchgeführt, wobei der Zeitpunkt der Leistung vom Vermieter festgelegt wird. Der Zugang zu den Kabinen ist vom Auftraggeber zu gewährleisten. Falls der Zugang nicht sichergestellt ist, gilt die Leistung seitens der Auftragnehmerin als erbracht. Reklamationen sind unverzüglich dem Vermieter zu melden, die entsprechende Beseitigung gewährleistet. Beanstandungen berechtigen nicht zur Kürzung der Mietzinszahlung. Die Mindestmietdauer beträgt vier Kalenderwochen. Die Abrechnung erfolgt im 28-Tage-Rhythmus.

4.2. Reinigungsservice

Grundlage unserer Leistungen ist das in der Auftragsbestätigung fixierte Leistungsverzeichnis. Über das Leistungsverzeichnis hinausgehende, aus fachlichem Ermessen notwendige Dienstleistungen, werden gesondert berechnet. Die Gestellung von notwendigen Maschinen, Geräten, Reinigungs- und Pflegemitteln erfolgt durch die Auftragnehmerin. Wasser, Strom sowie geeignete Aufenthaltsmöglichkeiten für Mitarbeiter und Lagermöglichkeiten für Gerätschaft werden seitens des Auftraggebers unentgeltlich zur Verfügung gestellt.
4.3. Die Servicearbeiten werden 1x wöchentlich durchgeführt, wobei die Fa. Bosse GmbH in der Bestimmung des Zeitpunkts der Arbeitsleistung frei ist. Reklamationen müssen binnen einer Frist von 10 Tagen angezeigt werden.

5. Aufstellung der Mietgegenstände / Zugangs- und Besichtigungsrecht

4.1. Die Verlegung der Mietgegenstände vom vertraglich festgelegten Standort bedarf der Zustimmung des Vermieters. Das Risiko der Verlegung ist auf Seite des Mieters.
5.2. Der Mieter ist verpflichtet, dem Vermieter jederzeit Zugang zu den Mietgegenständen zu gewähren, um jedwede Prüfung über Zustand und Funktionalität durchführen zu können.
5.3. Der Mieter ist verpflichtet, den Zugang zu den Toilettenkabinen bis auf 5 m für LKW-Fahrzeuge befahrbar zu halten oder die Toilettenkabinen bis auf 5 m an das Service-Fahrzeug zu bringen. Das Gleiche gilt bei der Abholung der Toilettenkabinen. Ist der freie Zugang nicht gewährleistet, gilt die Servicetätigkeit als ausgeführt.

6. Benutzung

6.1. Der Mieter verpflichtet sich zum ausschließlichen Gebrauch der Mietgegenstände im Sinne des Vertrages. Änderungen bedürfen der schriftlichen Zustimmung des Vermieters.
6.2. Der Mieter ist verpflichtet, die Mietgegenstände sachgerecht zu behandeln sowie eine fachgerechte Wartung unter Berücksichtigung der gesetzlichen Bestimmungen zu gewährleisten.

7. Termine

Bereitstellungs- oder Liefertermine sind nur verbindlich, wenn sie seitens der Auftragnehmerin schriftlich bestätigt wurden. Die WC-Kabinen und Toilettenwagen müssen 1 Tag vor dem gewünschten Liefertermin bestellt sein, um eine termingerechte Lieferung zu gewährleisten.

8. Gewährleistung / Haftung

8.1. Ist der Lieferungsgegenstand mangelhaft oder fehlt eine zugesicherte Eigenschaft oder wird er durch Fabrikationsmängel mangelhaft, so haften wir unter Ausschluss weiterer Ansprüche nur nach den nachfolgenden Bestimmungen.
8.2. Der Auftraggeber ist verpflichtet, den Vertragsgegenstand unverzüglich auf etwaige Quantitäts- oder Qualitätsabweichungen zu prüfen und etwaige Mängelrügen unverzüglich zu erheben; die Rüge ist rechtzeitig, sofern sie innerhalb einer Frist von drei Tagen beim Auftragnehmer eingeht. Mängelrügen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der schriftlichen Form, es sei denn, es ist Gefahr im Verzug.
8.3. Entspricht der Lieferungsgegenstand nicht der Gewährleistung, können wir nach unserer Wahl verlangen, dass der Auftraggeber den schadhaften Lieferungsgegenstand uns zur Reparatur übermittelt oder zur Reparatur bereithält.
8.4. Gewährleistungsansprüche stehen nur dem unmittelbaren Vertragspartner der Auftragnehmerin zu.
8.5. Bei begründeten Mängelrügen haben wir zunächst das ausschließliche Recht auf zweimalige Nachbesserung; schlägt diese fehl, kann der Kunde nach seiner Wahl Wandlung oder Minderung verlangen.

9. Haftung / Pflichten des Mieters

9.1. Ab Aufstellung der Mietgegenstände übernimmt der Mieter die Verkehrssicherungspflicht.
9.2. Der Mieter ist nur mit schriftlicher Zustimmung der Vermieterin zur Untervermietung oder dauerhaften Gebrauchsüberlassung an Dritte berechtigt.
9.3. Der Mieter gewährleistet Schutz vor dem unbefugten Zugriff Dritter auf die Mietsache.
9.4. Der Mieter haftet für alle Schäden an Mietgegenständen, die aus unsachgemäßer oder missbräuchlicher Benutzung entstehen. Insbesondere trägt der Mieter das Risiko von Verlust und Diebstahl sowie jeglicher Beschädigung und vorzeitigem Verschleiß der Mietgegenstände. Die Verpflichtung zur Entrichtung des Mietzinses bleibt hiervon unberührt. Für transportable Toilettenkabinen können individuelle Vereinbarungen getroffen werden.
9.5. Aus nicht sachgemäßem Gebrauch resultierende Reparatur-, Reinigungs-, Ersatzteil- und sonstige Kosten sind vom Mieter zu tragen.
9.6. Sofern keine anders lautenden vertraglichen Regelungen getroffen wurden, trägt der Kunde die Kosten des Rücktransportes.

10. Versicherung / Sonstige Kosten

10.1. Insoweit keine grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz vorliegt, bleibt jeglicher Schadensersatzanspruch gegen die Auftragnehmerin oder deren Erfüllungsgehilfen ausgeschlossen.
10.2. Voraussehbare Schäden werden bei Personenschäden auf € 1 Mio., € 150.000,- bei Sach- und Vermögensschäden und € 10.000,- bei Bearbeitungsschäden begrenzt.
10.3. Höhenversicherungen sind vom Auftraggeber zu avisieren und kostenmäßig abzudecken.
10.4. Der Mieter ist verpflichtet, schriftlich nachweislich, die Mietgegenstände gegen Feuer, Einbruch und Diebstahl zu versichern.

11. Beendigung der Mietzeit / Rückgabe

11.1. Der Mieter verpflichtet sich, die Rückgabe unverzüglich zu avisieren.
11.2. Die Mietzeit endet mit dem individualvertraglich vereinbarten Termin oder mit Beginn der Woche, die der Abmeldung folgt. Die Mietzeit endet nicht, sofern die Kabine nach Abmeldung weiter in Anspruch genommen wird oder die Abholung nicht zugänglich ist.
11.3. Abmeldungen müssen spätestens bis zum Freitag, 12.30 Uhr, der Vorwoche eingehen, um für die Folgewoche wirksam zu werden. Der Nachweis für den Zugang der Abmeldung obliegt dem Mieter.
11.4. Vorzeitige Rückgabe von Mietgegenständen befreit den Auftraggeber nicht von den vertraglichen Pflichten.

12. Zahlungsbedingungen

12.1 Der Benutzer kann bei der Bestellung der Miettoiletten auf verschiedene Zahlungsmethoden zurückgreifen.
12.2 Bei der Bestellung einer Miettoilette für eine Baustelle, kann der Kunde lediglich per Rechnung bezahlen. Nach Bestellungseingang erhält der Kunde erstmalig nach ca. 4 Wochen die Erstabrechnung.
12.3 Bei der Bestellung einer Miettoilette für eine Veranstaltung, kann der Kunde zwischen den Zahlungsmöglichkeiten Rechnung, Manuelle Banküberweisung, Paypal, Kreditkarte oder Sofortüberweisung wählen.
12.4 Im Falle der Auswahl Paypal/Kreditkarte oder Sofortüberweisung wird der Kunde zu dem jeweiligen Drittanbieter/Zahlungsdienstleister weitergeleitet.
12.5. Aufrechnung oder Minderung von Entgelten sind ausgeschlossen, soweit dies gesetzlich zulässig oder nicht ausdrücklich zugestanden ist.
12.6 Auf Verlangen des Vermieters können gesonderte Zahlungsbedingungen (Vorkasse) festgelegt werden.
12.7 Die Mindestmietzeit beträgt 4 Wochen. Nach diesen 4 Wochen kann die Kabine täglich gekündigt werden.

13. Zahlungsverzug

13.1 Im Falle der Überschreitung der Zahlungsfrist stehen der Auftragnehmerin ab Zugang der ersten Mahnung Verzugszinsen in Höhe von 5% über dem Basiszinssatz gegenüber dem Verbraucher zu; ist der Vertragspartner ein Unternehmen beträgt der Zinssatz 8% über dem Basiszinssatz.
13.2 Bleibt der Mieter mehr als acht Tage nach erstem Mahndatum in Verzug, hat die Auftragnehmerin das Recht, die Miet- und andere Vertragsgegenstände sofort in Besitz zu nehmen.
13.3 Für jede Mahnung gilt ein Kostensatz der Verwaltung von € 5,- als vereinbart.

14. Sonstige Bestimmungen

14.1 Änderungen von Vertragsinhalten bedürfen der Schriftform.
14.2.Die Auftragnehmerin ist berechtigt, die Rechte aus Verträgen an Dritte zu übertragen.
14.3 Teilunwirksamkeit einzelner Bestimmungen lassen die Wirksamkeit der anderen unberührt. Beide Vertragspartner verpflichten sich, die unwirksamen Bestimmungen durch solche zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der Ursprungsbestimmungen entsprechen.